Anträge zur BVV am 19.01.23

Fasanenplatz und Gerhart-Hauptmann-Anlage qualifizieren, Kulturquartier sichern

Die Fläche zwischen Schaper- und Meierottostraße soll zu einem “Kulturquartier Fasanenplatz” entwickelt werden.

Dafür sollen die Durchwegung verbessert und die Grünflächen verschönert werden, die bestehenden Institutionen vor Ort gesichert und Erweiterungsmöglichkeiten der am Ort ansässigen Kultur- und Bildungsinstitutionen geschaffen werden. Insgesamt soll die Versiegelung der Fläche auf dem Areal wesentlich reduziert werden.

Das Bezirksamt soll diese Ziele planungsrechtlich absichern. Falls erforderlich, soll der bestehende Bebauungsplan für das Gelände der Fläche zwischen Schaper- und Meierottostraße sowie der Gerhart-Hauptmann-Anlage in diesem Sinne qualifiziert werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Bemühungen des Bezirksamts gegenüber dem Senat, den Ankauf der sich derzeit im Privateigentum befindlichen Flächen zu ermöglichen. Das Bezirksamt wird gebeten, die Gespräche mit den vor Ort befindlichen Institutionen weiterzuführen, um die Erweiterungsbedarfe zu ermitteln. Die Ergebnisse sollen in einen Quartiersplan für das Areal fließen, der in einer Bürgerversammlung vorzustellen ist.

Baustellenbedingte Gefährdung an der Ludwig-Cauer-Grundschule beseitigen

Die bisher erfolgten Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges der Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Cauer-Grundschule sind nicht ausreichend und werden nicht genügend durchgesetzt. Es wurde zwar ein Behelfs-Fußgängerüberweg angelegt, damit die Schulkinder die Baustelle umgehen können, allerdings wurde kein zweiter Behelfs-Fußgängerüberweg angelegt, damit die Schülerinnen und Schüler wieder sicher auf die Straßenseite gelangen können, auf der sich ihre Schule befindet. Die bereits bestehenden Haltverbote werden häufig nicht befolgt. In der Loschmidtstraße befindet sich neben der Ludwig-Cauer-Grundschule, auch die Jugendverkehrsschule Charlottenburg sowie die Loschmidt-Oberschule. Des Weiteren befindet sich in der Nebenstraße die Evangelische Schule Charlottenburg, deren Schülerinnen und Schülern die Loschmidtstraße ebenfalls als Schulweg dient.

Die hohe Dichte an Schulen in der Straße und Umgebung macht es dringend erforderlich umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die baustellenbedingte Gefährdung an der Ludwig-Cauer-Grundschule in der Loschmidtstraße einzudämmen. Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

  • die Durchsetzung des Haltverbot vor dem Behelfs-Fußgängerüberweg,
  • die Einrichtung eines Haltverbot hinter dem Behelfs-Fußgängerüberweg,
  • die Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Loschmidtstraße,
  • die Aufstellung von Absperrschranken am nördlichen Zugang zur Loschmidtstraße, die das Einfahren in die Einbahnstraße verhindern,
  • die Durchsetzung des Haltverbot am südlichen Ende der Loschmidtstraße,
  • die Organisation eines Schülerlotsendienstes.

Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein weiterer Behelfs-Fußgängerüberweg südlich der Baustelle in der Loschmidtstraße angelegt wird.

Respekt für obdachlose Menschen: Räumungen nicht ohne Ankündigungen und Hilfsangebote

In letzter Zeit häufen sich die Berichte, dass das Hab und Gut von obdachlosen Menschen ohne vorhergehende Ankündigung geräumt wurde. In der BVV wurde von dem Entsorgen von Müll gesprochen. Dieser Müll ist das Eigentum von obdachlosen Personen, die sonst keinen festen Aufenthaltsort besitzen. Zur Überprüfung, der vom Bezirksamt durchgeführten Maßnahmen, muss es daher den Bezirksverordneten möglich sein, an diesen Räumungen teilnehmen und sich selbst ein Bild machen zu können. Deshalb soll jede geplante Räumung von Gegenständen von obdachlosen Personen, vorab dem zuständigen Ausschuss für Soziales sowie dem Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr unaufgefordert vor der Umsetzung der Maßnahme mitgeteilt werden. 

Es ist zwingend notwendig, dass unvermeidbare Räumungen lange im Voraus geplant sind und den Betroffenen angekündigt werden. Ihnen müssen adäquate Unterbringungs- und Hilfsangebote gemacht werden. Denn keiner dieser Menschen ist weniger wert als ein anderer Mensch und gehört entsprechend versorgt, z. B. durch ein regelmäßig durchgeführtes Streetworkprojekt vor Ort.

Es ist von Räumungen abzusehen, wenn die umliegenden Notunterkünfte bzw. Kältehilfeeinrichtungen keine Kapazitäten mehr haben. Mit einem regelmäßigen Streetworkprojekt sollen obdachlose Menschen an den bekannten Aufenthaltsorten betreut werden.

Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten

Die Gebietsbindung spielt beim Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in Milieuschutzgebieten eine entscheidende Rolle. Zeitlich befristete Wohnmodelle durchkreuzen jedoch die erhaltungsrechtlichen Zielsetzungen, negative Auswirkungen auf die Auslastung bzw. Nutzung der lokalen Infrastruktur zu vermeiden.

Das Bezirksamt wird deshalb gebeten zu prüfen, inwieweit die einzelnen Modelle des Wohnens auf Zeit nach dem sozialen Erhaltungsrecht der Genehmigungspflicht unterliegen und sie entsprechend zu versagen, wenn die Tatbestände für negative städtebauliche Folgewirkungen vorliegen.

Treppe zur Terrasse des Seniorenclubs Wallotstraße den Wünschen der Nutzer*innen anpassen

Die Nutzer*innen und Ehrenamtlichen des Seniorenclubs nehmen lieber den direkten Zugang über die steile Treppe zur Terrasse als den langen Weg über den Haupteingang, insbesondere wenn Kaffeetafeln im Sommer stattfinden und Geschirr zu transportieren ist. Auch wenn die steile Treppe ursprünglich nur als Nottreppe gedacht war, so sollte sie zumindest so gestaltet werden, dass sie barrierearm und ohne Unfallgefahr zu nutzen ist. Die Treppe zur Terrasse des Clubs könnte u.a. dahingehend baulich verändert werden, dass aus den zwei sehr hohen Stufen, drei oder vier mit normaler Tritthöhe geschaffen werden.

Auerbachtunnel sicher umgestalten

Der Auerbachtunnel entspricht in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht den Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes und seiner künftigen Funktion als sichere Radverkehrsverbindung. Hier soll eine Lösung erarbeitet werden, die die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden sicherstellt – also für den Fußgänger:innen-, Rad- und Autoverkehr. Der nördlich des Auerbachtunnels gelegene Fußgängertunnel am S-Bahnhof Grunewald stellt keine geeignete Querung der Bahntrasse für den Radverkehr dar, da Radfahren hier verboten ist und dieser Tunnel ausschließlich den Fußgänger*innen und ÖPNV-Nutzenden dient.