FAQs

Was ist die BVV?

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in jedem der 12 Berliner Bezirke. In der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf sitzen 55 Bezirksverordnete. Sie ist kein Parlament wie das Abgeordnetenhaus, sondern Teil der Bezirksverwaltung. Ihre Arbeitsweise orientiert sich jedoch an parlamentarischen Regeln. Die Mitglieder der BVV sind ehrenamtlich tätig und erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung.

Was sind die Aufgaben der BVV?

Die BVV nimmt wichtige Aufgaben wahr, indem sie den/die Bezirksbürgermeister-/in und die anderen Bezirksamtsmitglieder wählt, die Arbeit des Bezirksamts kontrolliert, die Grundlinien der Politik des Bezirks bestimmt und durch Beschlüsse Verwaltungshandeln anregt. Insbesondere entscheidet sie über den Bezirkshaushalt, die Festsetzung von Bebauungs- und anderen Plänen und die Errichtung, Übernahme, Auflösung oder Übertragung von bezirklichen Einrichtungen, wie z.B. Bibliotheken oder Jugendfreizeiteinrichtungen.

Wofür ist die BVV nicht zuständig?

Die BVV ist nicht zuständig für die Gesetzgebung, das ist Aufgabe des Berliner Abgeordnetenhauses. Sie kann auch keine Bundes- oder Landesgesetze ändern oder erlassen. Außenpolitik und Verteidigung liegen ebenfalls außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, da diese Angelegenheiten auf Bundesebene geregelt werden. Zudem kann die BVV keine eigenständigen Entscheidungen zu Angelegenheiten treffen, die mehrere Bezirke berühren.  Diese fallen in den Verantwortungsbereich des Abgeordnetenhauses oder des Senats von Berlin.

Sind die Sitzungen der BVV öffentlich?

Ja. Jeder kann die Sitzungen der BVV besuchen. Sie tagt in der Regel einmal im Monat donnerstags ab 17:00 Uhr im BVV-Saal des Rathauses Charlottenburg. Auch die vielen Fachausschüsse der BVV tagen öffentlich. Die genauen Sitzungstermine sowie die Tagesordnungen sind im Rathaus ausgehängt oder zu finden unter: www.charlottenburg-wilmersdorf.de

Wie wird man Mitglied der BVV?

Mitglied der BVV wird man, indem man auf der Liste einer Partei oder Wählergemeinschaft bei bei den Wahlen zur BVV kandidiert und diese genügend Stimmen erhält. Die Wahlen finden alle fünf Jahre parallel zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus statt. Voraussetzung um gewählt zu werden ist, dass man das passive Wahlrecht hat, sich der Wohnsitz in Berlin befindet, man eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt und auf einer Wahlliste aufgestellt wurde.

Wie lange dauert eine Amtszeit in der BVV?

Die Amtszeit der Mitglieder der BVV beträgt fünf Jahre. Die Wahl zur BVV findet parallel zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin statt. Nach Ablauf der Amtszeit finden Neuwahlen statt, bei denen die Bürgerinnen und Bürger die neuen Bezirksverordneten wählen. Endet die Wahlperiode des Abgeordnetenhauses vorzeitig (zum Beispiel durch Neuwahlen), endet automatisch auch die Amtszeit in der BVV.

Was passiert nach der Wahl des Bezirksamts durch die BVV?

Nach der Wahl des Bezirksamts durch die BVV werden die gewählten Bezirksbürgermeister-/innen und Stadträt-/innen in ihre Ämter eingeführt und nehmen ihre Arbeit auf. Sie sind für die Leitung der verschiedenen Abteilungen des Bezirksamts verantwortlich und setzen die Beschlüsse der BVV um. Das Bezirksamt arbeitet eng mit der BVV zusammen und erstattet regelmäßig Bericht über seine Tätigkeiten.

Wie kann ich als Bürger:in Einfluss auf die Arbeit der BVV nehmen?

Bürgerinnen und Bürger haben mehrere Möglichkeiten, Einfluss auf die Arbeit der BVV zu nehmen:

  • Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der BVV und der Ausschüsse
  • Nutzung der Einwohnerfragestunde, um direkt Fragen zu stellen
  • Einreichen von Bürgeranträgen oder Eingaben zu bestimmten Themen
  • Teilnahme an Bürgerversammlungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen der BVV

Wie wird die Arbeit der BVV finanziert?

Die Arbeit der BVV wird aus dem Bezirkshaushalt finanziert. Die Mitglieder der BVV arbeiten ehrenamtlich, erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit. Die finanziellen Mittel für die BVV und ihre Ausschüsse werden im Rahmen des Bezirkshaushalts bereitgestellt, der von der BVV beschlossen wird.

Welche Rolle spielen die Ausschüsse der BVV?

Die Ausschüsse der BVV bereiten die Entscheidungen der BVV vor. Sie beschäftigen sich intensiv mit spezifischen Themen wie Stadtentwicklung, Bildung, Umwelt oder Soziales. In den Ausschüssen werden Anträge und Vorlagen beraten und Empfehlungen für die BVV formuliert. Auch hier sind die Sitzungen in der Regel öffentlich, und Bürgerinnen und Bürger können sich einbringen.

Kann die BVV eigenständig Gesetze erlassen?

Nein, die BVV kann keine Gesetze erlassen. Diese Befugnis liegt beim Abgeordnetenhaus von Berlin. Die BVV kann jedoch bezirkliche Satzungen und Verordnungen erlassen, die für den jeweiligen Bezirk gelten. Sie kann auch Beschlüsse fassen, die das Verwaltungshandeln beeinflussen und die bezirkliche Politik gestalten.

Was ist der Unterschied zwischen der BVV und dem Bezirksamt?

Die BVV ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger eines Bezirks und besteht aus den Bezirksverordneten. Sie kontrolliert die Arbeit des Bezirksamts und trifft wichtige politische Entscheidungen für den Bezirk. Das Bezirksamt hingegen ist die Verwaltung des Bezirks und setzt die Beschlüsse der BVV um. Es wird vom Bezirksbürgermeister/-in und den Stadträt-/innen geleitet, die von der BVV gewählt werden.

Wie erfahre ich, welche Themen in der nächsten BVV-Sitzung behandelt werden?

Die Tagesordnungen der BVV-Sitzungen werden im Voraus veröffentlicht. Sie sind im Rathaus Charlottenburg ausgehängt und können auch online auf der Website des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf eingesehen werden.

Was ist eine Einwohnerfragestunde?

Die BVV führt in jeder ordentlichen Sitzung eine Einwohnerfragestunde durch. Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten so die Möglichkeit, Fragen direkt an die Mitglieder des Bezirksamtes zu stellen. Die Fragen müssen einen erkennbaren Bezug zum Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aufweisen. Sie werden zwar in der BVV-Sitzung mündlich beantwortet, müssen aber spätestens am Montag vor der BVV-Sitzung um 10:00 Uhr beim Büro der Vorsteherin eingereicht werden. So wird eine angemessene Beantwortung der Fragen ermöglicht.  

Weitere Informationen: 
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/einwohnerfragen/formular.189903.php

Was passiert, wenn ich eine Frage in der Einwohnerfragestunde stelle?

Nachdem man eine Frage fristgerecht eingereicht hat, wird sie in der nächsten ordentlichen BVV-Sitzung mündlich beantwortet. Man hat dann die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen. Die Antworten werden vom zuständigen Mitglied des Bezirksamts  gegeben.

Wie werden Beschlüsse der BVV umgesetzt?

Die Beschlüsse der BVV werden durch das Bezirksamt umgesetzt. Sobald ein Beschluss gefasst ist, wird er an das zuständige Bezirksamtsmitglied weitergeleitet, das die notwendigen Maßnahmen einleitet. Die BVV überwacht die Umsetzung der Beschlüsse und kann bei Bedarf Nachfragen stellen oder weitere Maßnahmen beschließen, um sicherzustellen, dass die Beschlüsse ordnungsgemäß umgesetzt werden.

Was sind Große Anfragen und wie funktionieren sie?

Große Anfragen sind umfangreiche Fragen, die von Fraktionen oder mehreren Bezirksverordneten an das Bezirksamt gestellt werden, um detaillierte Informationen zu komplexen Themen zu erhalten. In der Regel werden sie in der BVV mündlich durch das betreffende Bezirksamtsmitglied beantwortet. Anschließend besteht für die BVV die Möglichkeit zur Diskussion über das in der Großen Anfrage formulierte Thema. Diese Anfragen dienen der umfassenden Kontrolle und Informationsbeschaffung durch die BVV sowie zur breiteren Diskussion.

Was sind schriftliche Anfragen und wie funktionieren sie?

Schriftliche Anfragen (oft auch Kleine Anfragen genannt) sind schriftlich formulierte Fragen, die Mitglieder der BVV an das Bezirksamt richten können, um Informationen zu bestimmten Themen oder Sachverhalten zu erhalten. Diese Anfragen müssen innerhalb einer festgelegten Frist vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden. Schriftliche Anfragen dienen der Kontrolle der Verwaltung und der Informationsbeschaffung für die Bezirksverordneten.

Was ist ein Dringlichkeitsantrag und wie wird er behandelt?

Ein Dringlichkeitsantrag ist ein Antrag, der außerhalb der regulären Fristen eingereicht wird, weil das Thema eine kurzfristige Entscheidung erfordert. Um als Dringlichkeitsantrag zugelassen zu werden, muss er von der 2/3-Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten als dringlich anerkannt werden. Wird der Antrag zugelassen, wird er auf die Tagesordnung  der Sitzung gesetzt.

Was sind Bürgerdeputierte und welche Rolle spielen sie in der BVV?

Bürgerdeputierte sind Bürgerinnen und Bürger, die von der BVV in bestimmte Ausschüsse berufen werden, um dort beratend mitzuwirken. Sie haben Rede- und Stimmrecht und können so ihre Expertise und Meinungen in die Diskussionen einbringen und die Entscheidungsfindung unterstützen. Bürgerdeputierte spielen eine wichtige Rolle, indem sie die Perspektive der Bevölkerung in die Arbeit der Ausschüsse einbringen.

Wie wird man Bürgerdeputierte/-r und welche Voraussetzungen gibt es?

Um Bürgerdeputierte/-r zu werden, muss man von einer Fraktion der BVV vorgeschlagen und von der BVV gewählt werden. Die genauen Voraussetzungen können variieren, aber in der Regel sollte man ein Interesse an kommunalpolitischen Themen und Fachwissen in einem bestimmten Bereich mitbringen. Es gibt keine formalen Anforderungen wie ein bestimmtes Alter oder eine bestimmte Ausbildung, allerdings sollten Bürgerdeputierte im Bezirk wohnen und sich aktiv einbringen wollen.

In welchen Ausschüssen können Bürgerdeputierte Mitwirken und welche Aufgaben haben sie dort?

Bürgerdeputierte können in verschiedenen Fachausschüssen der BVV mitwirken, z.B. in den Bereichen Stadtentwicklung, Umwelt, Soziales, Bildung oder Kultur. In welche Ausschüssen Bürgerdeputierte gewählt werden können, legt die BVV in der Regel am Anfang der Wahlperiode bei der Festsetzung der Ausschüsse fest. Die  Aufgaben der Bürgerdeputiertenumfassen die Teilnahme an den Sitzungen, die Mitarbeit bei der Erarbeitung von Beschlüssen und Empfehlungen sowie die Beratung der Bezirksverordneten. Sie tragen dazu bei, dass die Arbeit der Ausschüsse praxisnäher und bürgerorientierter wird.