Die "Deutsche Wohnen"soll Härtefallklausel in Mietvertrag für die Bestandsmieter aufnehmen!
Nach langen intensiven Diskussionen konnte sich die SPD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf durchsetzen und neben der Anwendung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung die Vereinbarung über Ersatz-wohnungen in der Bauphase und der damit verbundenen Kostenerstattung auch die dauerhafte Aufnahme einer Härtefallklausel in den Mietvertrag für die neue Wohnung der Bestandsmieter durchsetzen.
Mit der DS-Nr. 0992/5 „Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend- Nachverhandlungen über den Durchführungs-vertrag zum Bebauungsplan 4-59VE“, wird diese Härtefallklausel gegen die Stimmen der CDU, FDP und AfD für das Bezirksamt zentraler Bestandteil der Nachverhandlungen werden.
Der Sprecher für Stadtentwicklung Wolfgang Tillinger: „Es war ein schwieriger und langer Weg diese zentrale Forderung der SPD- Fraktion nun endlich in einem Beschluss der BVV münden zu lassen. Bleibt zu hoffen, dass das Bezirksamt ihn auch vollumfänglich in den nun kommenden Nachverhandlungen durchsetzt.“
Für die Deutsche Wohnen ist das Eingehen auf diese Forderungen die große Chance ihren Ruf zu verbessern und ihr Bauvorhaben zügig umzusetzen.