Weltkindertag – „Chancen für Kinder in Charlottenburg-Wilmersdorf!“

Am 20. September findet der Weltkindertag unter dem Motto „Chancen für Kinder!“ statt.

Der SPD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf setzt sich in allen bezirklichen politischen Gremien für eine Stärkung der Kinderrechte, den Ausbau guter Kitas, von Ganztagsschulen und den Erhalt altersgerechter Spielflächen in Charlottenburg-Wilmersdorf ein.

Noch immer hängen Bildungschancen in Deutschland stärker als in anderen Ländern von der sozialen Herkunft ab. Einkommen, Bildung und sozialer Status der Eltern entscheiden über den Bildungserfolg der Kinder. Auf diesen Missstand machen zahlreiche Organisationen - auch die SPD-Fraktion - am Weltkindertag zu Recht aufmerksam.

„Wir brauchen die richtigen Weichenstellungen in der Bildungspolitik, denn wir dürfen kein Kind zurücklassen. Wichtige Schritte sind der Ausbau einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung, ein Ganztagsschulprogramm und kreative Spiel- und Begegnungsflächen. Nur so kann es gelingen, Kinder und Jugendliche zu fördern“, erklärt Milan Neuhoff, jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses.

Gerhild Pinkvoß-Müller, SPD Bezirksverordnete und  Mitglied der Spielplatzkommission, betont zudem, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind und ein Recht auf Freiräume haben. „Kinder und Jugendliche brauchen Zeit, sich selbst zu entdecken, Zeit mit Freunden zu verbringen oder in Vereinen mitzumachen.
Es müsse auch darum gehen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Ein wichtiger  Schritt wäre die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. „Dies ist wohl nicht Aufgabe des Bezirkes. Aber auch wir können über die politischen Gremien des Abgeordnetenhauses in Berlin und über unsere Wahlentscheidung in der kommenden Woche aktiv dazu beitragen. Es ist bedauerlich, dass Schwarz-Gelb hier seit Jahren auf der Bremse steht“, betonen beide SPD-Bezirksverordnete.

In der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung in Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Die Kinderrechtskonvention ist das weltweite Grundgesetz für Kinder. Sie enthält umfassende Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre.