Zur Öffnung von Zoo, Tierpark und Botanischen Gartens

Die Außenbereiche der Zoologischen Garten Berlin AG und der Tierpark-Berlin Friedrichsfelde GmbH dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln mit Ausnahme der Tierhäuser für den Publikumsverkehr geöffnet werden ab dem 27. April 2020. Die Außenanlagen des Botanischen Gartens dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln ab dem 27. April 2020 geöffnet werden. (Auszug aus der PM  zur Corona-Verodnung des Senats)

Dazu erklärt Alexander Sempf, SPD-Fraktionsvorsitzende in Charlottenburg-Wilmersdorf:

„Ich freu mich, dass die Berliner Familien mit der Öffnung der Außenanlagen von Zoo, Tierpark und Botanischen Garten entlastet werden. Jede und jeder Einzelne muss nun schauen, dass unsere gemeinsamen Regeln eingehalten werden damit die Einschränkungen nicht wieder verschärft werden müssen.“

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